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Ehe- und Familienrecht

Das Ehe- und Familienrecht ist so mannigfaltig, wie das Leben selbst. Es kann in einer Rechtsmaterie zu kaum gravierenderen Einschnitten für das eigene weitere Leben kommen als im Familienrecht. Werden Fehler gemacht, können diese jahrzehntelange finanzielle Forderungen bedeuten, oder aber man könnte für immer Ansprüche verlieren. Jeden von uns trifft es in irgendeiner Form.

Trotzdem handelt ist das Familienrecht oft ein sehr unterschätztes Rechtsgebiet. Viele glauben, es sich selbst richten zu können. Doch ehrlich, würden Sie selbst Ihr Auto reparieren?

Zwar bieten verschiedene Stellen Familienberatung an, obwohl es den Beratern dann oft an der notwendige jahrelange Erfahrung und manchmal auch an der breiten juristischen Ausbildung fehlt.

Wir haben die Kompetenz und können auf 20 Jahre Erfahrung zurückblicken. Überprüfen Sie in unseren kostenfreien Erstgesprächen den Unterschied.

„Was auch immer hier stehen wird zur Auflockerung der Seite: Eine gute Rechtsberatung in Familienangelegenheiten wird Ihnen viel unnötigen zusätzlichen Kummer und Sorgen ersparen.“

Wir beraten, helfen Ihnen und vertreten Sie
gerne in den Gebieten:

  • Eheverträge und Lebensgemeinschaftsverträge
  • Scheidung und Trennung von Lebensgemeinschaften
  • Aufteilungsverfahren
  • Obsorge, Unterhalt (Alimente) und Kontaktrecht
  • Erbangelegenheiten und Testamente
  • Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Sachwalterschaft

Kontaktieren Sie uns telefonisch (+43 (0)1 890 42 79), oder per Email.
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